Whistleblowing – GVD 24/2023

SAD Nahverkehr AG hat Im Sinne von GVD 24/2023 einen internen Meldekanal eingerichtet. Den Hinweisgebern wird es ermöglicht, Gesetzesverletzungen vertraulich zu melden ohne Vergeltungsmaßnahmen befürchten zu müssen. 

Wie kann die Meldung getätigt werden?

Die Meldung kann schriftlich über diese verschlüsselte Onlineplattform getätigt werden: https://sad.trusty.report. Alternativ zur schriftlichen Beschreibung der gemeldeten Ereignisse kann auf der Plattform als Anlage auch eine Sprachnachricht hochgeladen werden.

Wer kann Meldungen tätigen?

  • Arbeitnehmer der Gesellschaft;
  • für die Gesellschaft tätige Selbstständige;
  • für die Gesellschaft tätige Freiberufler und Berater;
  • für die Gesellschaft tätige Freiwillige und bezahlte oder unbezahlte Praktikanten;
  • Personen, die dem Verwaltungs-, Leitungs- oder Aufsichtsorgan angehören oder eine Vertretungsfunktion ausüben, auch wenn diese Rollen nur faktisch ausgeübt werden.

Was kann gemeldet werden?

  • Verletzungen des Organisationsmodells nach GVD 231/01 der Gesellschaft und/oder die Begehung der vom GVD231/01 genannten Straftaten;
  • anderweitige Gesetzesverletzungen des Unionsrechtes.

Was kann nicht gemeldet werden?

  • Beschwerden in Bezug auf das Arbeitsverhältnis;
  • Kundenreklamationen.

Welche Inhalte müssen angegeben werden?

  • Zeitpunkt und Ort, an denen sich die gemeldeten Ereignisse zugetragen haben;
  • eine detaillierte Beschreibung der gemeldeten Ereignisse;
  • die Angabe der personenbezogenen Daten und/oder anderer Informationen der gemeldeten Personen, damit diese identifiziert werden kann;
  • die Übermittlung etwaiger Unterlagen, welche die gemeldeten Ereignisse bestätigen;
  • die Angabe von weiteren Personen, die Kenntnis über die gemeldeten Ereignisse haben.

Wir bitten um die Angabe der personenbezogenen Daten des Hinweisgebers, die jedenfalls im Sinne der DSGVO verarbeitet werden. Auch eine anonyme Meldung wird jedenfalls bearbeitet und der Schutz vor Repressalien ist auch in diesem Fall gewährleistet.

Was geschieht nach erfolgter Meldung? 

  • der Hinweisgeber erhält innerhalb von 7 Tagen eine einfache Empfangsbestätigung;
  • innerhalb von 3 Monaten nach Erhalt der Empfangsbestätigung erhält der Hinweisgeber eine schriftliche Rückmeldung;
  • die Kommunikation zwischen dem Hinweisgeber und dem Verantwortlichen des internen Meldekanals erfolgt über die verschlüsselte Plattform. Der Hinweisgeber ist gebeten, sich die von der Meldeplattform erhaltenen Zugangsdaten zu notieren.

Schutz vor Vergeltungsmaßnahmen

Der Hinweisgeber wird von GVD 24/2023 vor Vergeltungsmaßnahmen geschützt, die aufgrund der getätigten Meldung gegen ihn ergriffen werden. 
Im Falle von vorsätzlich oder grob fahrlässig getätigten Falschmeldungen finden die Schutzmaßnahmen nicht Anwendung und gegen den Hinweisgeber können Disziplinarmaßnahmen ergriffen werden.

Die persönlichen Daten des Hinweisgebers werden höchstens für 5 Jahre ab Abschluss des Meldeverfahrens aufbewahrt. 
 

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